Seit dem 1.1.2009 muss jeder der ein Jahrespatent erwerben will einen SANA Ausweis (Sachkunde Nachweis) vorweisen können.

Wie und wann solche Kurse und Prüfungen durchgeführt werden sehen sie hier.

Da es in den Kantonen die unterschiedlichsten Fischereiberechtigungen (Tages-, Wochen-, Monate- oder Jahrespatente resp. Karten, Freiangelrecht, Jugendpatente etc.) gibt und auf den ersten Blick nicht klar ist, wer nun was machen muss, sind hier die unterschiedlichen Möglichkeiten zusammengefasst.

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  1. Erwerber von Kurzzeit-Patenten (Patente die bis zu einem Monat gültig sind)
  2. Kategorie Übergangslösung (Fischende die für die Jahre 2004, 2005, 2006, 2007 oder 2008 mindestens ein Patent mit einer Gültigkeitsdauer von länger als einem Monat erworben haben und dies auch belegen können)
  3. Ist bereits im Besitz eines kantonalen Ausweises
  4. Hat das Schweizer Sportfischer Brevet erfolgreich bestanden